Wichtig – Änderung der Laubenversicherungen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

zum 1.1.2025 ändert sich der FED-Versicherungsvertrag:

Nachdem auf der Vereinsleitersitzung im Juli die möglichen Veränderungen durch die Versicherungs-Agentur vorgestellt und anschließend kontrovers diskutiert wurden, hat sich der Erweiterte Vorstand des Stadtverbands einstimmig für die solidarische Variante entschieden:

Ab dem 1.1.2025 ist die Naturgefahren-Versicherung eingeschlossen. In mehreren Kleingartenanlagen waren Parzellen in den letzten Jahren aufgrund des gestiegenen Grundwasserspiegels, besonders nach Stark- und Dauerregenereignissen, „landunter“, sodass Teile der Kleingartenanlage von der Stromzufuhr getrennt werden mussten, Lauben und deren Inhalt verschmutzt, zerstört oder nicht mehr nutzbar waren, in einem Fall möglicherweise sogar die Parzelle dauerhaft aus der Pacht genommen werden muss. Wenn die Anlage an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist, könnte auch durch die Wassermassen hochgedrücktes Abwasser unsere Lauben bedrohen. Der Einschluss der Naturgefahren sichert diese Gefahren bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Aufräumungs- und Abbruchkosten sind auch in diesem Fall bis zu 100% der Gebäudeversicherungssumme mitversichert.

Der Einschluss der Naturgefahren führt zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie um 15 € pro Jahr auf 75 € ab den 1.1.2025.
Gleichzeitig wurden die Bedingungen angepasst – das aktuelle Versicherungsmerkblatt ist als Anlage beigefügt und kann auf unserer Homepage unter Downloads/Formulare oder direkt über den Link kleingarten-herne.de/versicherungen/ heruntergeladen werden. Damit die Jahresprämie auf 60+15€ gehalten werden kann, hat das Unternehmen einige Gegenstände von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu gehören Kameras, Handys und Funkgeräte, Pools, Solaranlagen, Satellitenanlagen, Rauschmittel, alkoholische Getränke, Musikinstrumente und Trampoline.

Der Stadtverbands-Vorstand hält die Versicherung auch weiterhin im Vergleich z.B. zur Gruppenversicherung des Landesverbands und aufgrund der Erfahrungen mit der Schadenbearbeitung für ein gutes und günstiges Angebot.

Eine ausreichende Versicherung ist nach unserer Satzung § 29 (7) Pflicht. Aufgrund der Änderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Pächter das Angebot der Gruppenversicherung des Stadtverbands ab dem kommenden Jahr nicht wahrnehmen und den Versicherer wechseln wollen, ändert bis zum 15.12.2024 die Eintragungen in KolonieEasy. Die Eintragungen werden zu diesem Zeitpunkt exportiert und dem Versicherungsunternehmen übersandt sowie als bindende Grundlage für die jährliche Rechnung und im Schadensfall als Versicherungsnachweis benutzt.

Gut Grün!

Für den Vorstand des Stadtverbands
der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V.